: Verwendung an bestehenden Bauwerken
Auszug aus dem Brief der MPA TU Braunschweig vom 23.02.2005 zum Thema „
:Sehr geehrter Herr Dernbach,
[…] „Nach Rücksprache mit dem Deutschen Institut für Bautechnik Berlin (DIBt),Herrn Herold, können wir Ihnen mitteilen, dass Sie für die Sanierung bzw. Instandsetzung undichter Bauwerke Ihre DERNOTON®– Fertigmischung einbauen dürfen“ […]
„Bauprodukte zur nachträglichen Trockenlegung von porösen Mauern etc. müssen aus bauaufsichtlicher Sicht nur die Anforderungen an die Normalentflammbarkeit (DIN 4102-B2 bzw. Klasse E nach DIN EN 13501-1) erfüllen, was für Ihr Produkt auch ohne Prüfung zutrifft. Die Produkte sind der Bauregelliste C, lfd. Nr. 1.11, zuzuordnen.“
Dr.-Ing. Knut Herrmann
Materialprüfungsamt für das Bauwesen
38106 Braunschweig
Februar 2005